Werte Sportfreunde,
nachdem der Inzidenzwert auch in Dortmund die Marke von >35 überschritten hat, wurden von der Stadt Dortmund am Montag weitere Maßnahmen beschlossen, mit denen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie eingedämmt werden soll. Die Maßnahmen sind inzwischen als Allgemeinverfügung formuliert worden und sind seit heute (13.10. ab 0:00 Uhr) gültig.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss ergänzend zu den bereits bestehenden Hygienebestimmungen in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Sportveranstaltungen (beschränkt auf Zuschauende), auf Märkten – nicht nur an den Marktständen, sondern auch in den Gängen davor und dazwischen getragen werden. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrende und Sporttreibende sowie Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die zulässige Anzahl an Zuschauenden für Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf ein Drittel der Regelauslastung reduziert. Analog dazu wird die Zuschauer*innen-Zahl für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen auf ein Fünftel der Regelauslastung begrenzt.
Dies bedeutet, dass ab sofort von allen Zuschauenden bei allen Trainings- und Wettkampfveranstaltungen auf unseren Sportanlagen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist.
Wir appellieren an unsere Mitglieder, aber auch an unsere zahlreichen Gäste, diese Maßnahme zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten.
Für den Vorstand des ASC 09 Dortmund
Matthias Kick