Allgemeines
Der BDR Country-Cup Deutschland ist eine neue eigenständige Veranstaltungsreihe mit Marathondistanzen im Bereich Country-Tourenfahren.
Mit 12 Veranstaltungen wird eine flächendeckende Serie für ganz Deutschland installiert. Durch die geografische Verteilung und freie Wahl der zu wertenden Touren sollen einheitliche Voraussetzungen, unabhängig vom Wohnort, geschaffen werden. Damit wird der Erwerb des Finishertrikots erleichtert und der Aufwand für den einzelnen Marathoniken minimiert.
Für die Teilnahme und Durchführung dieser Serie zählt neben der Generalausschreibung CountryTourenfahren das Reglement dieser Ausschreibung.
Durchführung
1. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt an der BDR Country-Cup Deutschland – Serie 2017 ist jede/-r interessierte Mountainbiker ab 16 Jahren (Geburtsjahr 2001). Jugendlichen von 16 Jahren (Geburtsjahr 2001) bis 18 Jahren (Geburtsjahr 1999) wird die 4 Punkte Strecke von 66 km bis 89 km (Leistungstour) empfohlen. Eine Mitgliedschaft in einem Radsportverein ist nicht erforderlich.
2. Startgebühr / Anmeldeverfahren / Teilnehmerliste
2.1 Das Startgeld bei den 12 Veranstaltungen sollte zwischen 15 € und 25 € pro Teilnehmer/-in betragen und berechtigt den Erhalt von Verpflegung an den Kontrollstellen während der Veranstaltung. Für BDR-Mitglieder mit RTF-Wertungskarte ist ein Nachlass von 5,00 € zu gewähren. Bei Nachmeldungen am Veranstaltungstag kann eine Nachmeldegebühr erhoben werden.
2.2 Von diesem Startgeld sind dem BDR zur Finanzierung der Rahmenkosten (Flyer, Organisation, Auszeichnungstrikots der Serienfahrer, u.a.) spätestens 14 Tage nach der jeweiligen Veranstaltung, 3 € pro teilgenommenen Marathon-Fahrer-/in weiterzuleiten.
2.3 Die Teilnahmemeldung erfolgt durch Einzahlung des Startgeldes auf das jeweils in der Gesamtausschreibung genannte Konto des Ausrichtervereins. Die Zahlung des Startgeldes muss gemäß den Fristangaben des jeweiligen Veranstalters erfolgen. Die Teilnahmemeldung muss nachfolgende Daten beinhalten:
– Name, Vorname des/r Teilnehmers/-in,
– Geburtsjahr des/r Teilnehmers/-in,
– komplette Anschrift des/r Teilnehmers/-in.
Bei Nachmeldung besteht kein Anspruch auf eine Erinnerungsgabe; aufgrund der Nachmeldegebühr muss aber die Verpflegung aller Teilnehmer/innen gesichert sein.
2.4 Teilnehmer/-innen an der Serie (Teilnahme an mind. 5 Veranstaltungen) melden sich beim BDR unter Verwendung des entsprechenden Formulars von der BDR – Homepage schriftlich an. Daraufhin erhalten sie mit der Bestätigung eine Nachweiskarte, auf der die erfolgreiche Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung zu bestätigen ist.
2.5 Datenverwendung: Mit der Anmeldung ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass der BDR seine persönlichen Daten speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.
2.6 Bildrechte: In die Ausschreibung der Ausrichter ist folgender Passus aufzunehmen: Mit meiner Anmeldung erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Ausrichter und der BDR Bilder aufzeichnet und diese sowie auch meinen Namen veröffentlicht. Andernfalls ist dies schriftlich zu widerrufen.
3. Wertung / Auszeichnung
3.1 Zur Jahreswertung Radtourenfahren werden für alle Marathonfahrer (> 90 km) 6 Punkte pro Veranstaltung vergeben. Jugendliche Teilnehmer ab 16 Jahren erhalten bereits für die erfolgreich absolvierte Leistungstour (von 66 – 89 km) 6 Punkte für die Jahreswertung.
3.2 Teilnehmer/-innen, welche die Marathonstrecke bei mindestens 5 BDR Country-Cup Deutschland Veranstaltungen erfolgreich absolvieren und sich beim BDR als Serienfahrer gemeldet haben, erhalten als Auszeichnung ein exklusives Kleidungsstück (Trikot o. ä. – dies wird in jedem Jahr von der Kommission Breitensport neu festgelegt).
Die Ausgabe dieser Auszeichnung erfolgt durch den BDR auf postalischem Wege. Dazu haben die Serienfahrer – welche die o. g. Bedingungen erfüllt haben – ihre Startkarte nach der letzten Veranstaltung der Serie bis spätestens 15.01.2018 an den BDR zu senden.
3.3 Die Vergabe einer Auszeichnung des jeweiligen Veranstalters an die Teilnehmer nach der Veranstaltung ist diesem freigestellt. Nachmelder haben keinen Anspruch auf die Auszeichnung.
4. Rahmenbedingungen
4.1 Die Ausrichter gewährleisten während ihrer Veranstaltung einen ausreichenden Strecken-, Pannen- und umfassenden Verpflegungsservice. Auf eine ordnungsgemäße Ausschilderung der Strecken ist zu achten. Ein GPS Link ist von allen Strecken der Veranstaltung den Teilnehmern als Download bereitzustellen.
4.2 Es wird empfohlen, Interessenten ein Frühstück gegen einen angemessenen Preis vor dem Start anzubieten. Zumindest sollte es möglich sein, einen Kaffee/Getränk vor dem Start zu erwerben.
4.3 Auf der Startkarte werden neben dem Hinweis auf die StVO die entsprechenden Notrufnummern für Erste Hilfe und eine Rufnummer mit Verbindung zum Startort angegeben.
4.4 Vom Veranstalter sind Starterlisten zu führen, die unmittelbar nach der Veranstaltung der BDRGeschäftsstelle zugeleitet bzw. dem anwesenden BDR-Vertreter ausgehändigt werden sollen.
4.5 Jede Art von Zeitnahme bei der Veranstaltung ist verboten.
4.6 Für alle Teilnehmer/-innen besteht Helmpflicht. Die Ausrichter haben das Tragen des Helmes vor dem Start zu überprüfen und einen Hinweis darauf in allen Veranstaltungsbroschüren und auf der Startkarte abzudrucken.
4.7 Die Ausrichter übermitteln dem BDR die Detailinformationen zu den einzelnen Veranstaltungen. Der BDR sorgt anhand dieser Textvorgaben für die Bekanntmachung der Serie 2017 in den bekannten Radsportmagazinen und erstellt daraus eine Gesamtausschreibung / Steckbrief / Flyer zur Serie. Neben den Detailinformationen hat jeder Ausrichter zeitnah zu seiner Veranstaltung einen Vor- und Nachbericht an den BDR zu senden.
4.8 Der BDR Country-Cup Deutschland wird ggf. nach den Sponsoren benannt, die seitens der Vermarktungs-GmbH des BDR für diese Serie gewonnen werden können. Grundsätzlich ist eine Fläche zur Präsentation in zentraler Lage des Start-/Zielbereiches kostenfrei zu stellen. Die vereinseigenen Vermarktungsbemühungen sind mit dem BDR abzustimmen.
4.9 BDR Country-Cup Deutschland-Ausrichter müssen bei der Werbung in Presse, Funk und Fernsehen den Bezug zwischen der eigenen Veranstaltung und der Serie verdeutlichen, sowie ggf. das Engagement der BDR-Förderer zur Serie herausstellen. Im Bereich der Anmeldung sind Info-Tische mit Informationen zur Serie aufzustellen.
4.10 BDR Country-Cup Deutschland Ausrichter können eigene Werbemittel einsetzen. Diese dürfen jedoch nicht im Widerspruch zu den ggf. vorhandenen BDR-Sponsoren zur Serie stehen.
Frankfurt am Main, im Juli 2016 gez. Peter Koch, Vizepräsident Breitensport gez. Horst Schmidt, Koordinator Radtourenfahren/Country-