Trotz der nach wie vor hohen Zahl an Neuinfektionen und zuletzt sogar wieder steigender Inzidenz hat das Land Nordrhein-Westfalen eine weitgehende Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen verfügt. Übertragen auf den Handball bedeutet dies mit Wirkung vom 4. März:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind immunisierten bzw. negativ getesteten Personen gleichgestellt. Das heißt: Sie müssen im Trainings- und Spielbetrieb keinerlei G-Nachweis mehr führen. Es genügt das Vorlegen eines Schülerausweises.
- Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen, um am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu können, vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Für den Geimpft- und Genesen-Status gelten dabei die bekannten Fristen.
- 3G gilt auch für alle Funktionspersonen: Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Kampfgericht . . .
- Für Zuschauerinnen und Zuschauer gilt 3G und zusätzlich die Maskenpflicht
- Der Status und das Einhalten der Maskenpflicht sind vom Veranstalter (Heimverein) zu überprüfen bzw. sicherzustellen.
Weitergehende Informationen findet ihr unter den nachfolgenden Links:
_Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 04.03.2022)
_Hygiene- und Infektionsschutzregeln
_Faktenblatt zu vollständigem Impfschutz, Genesenenstatus, Auffrischungsimpfungen und gleichgestellten Personen