Die Information erreichte die Vereine am Dienstagmittag über den Stadtsportbund – und traf sie ins Mark! Mehr als eine Woche, nachdem der Trainingsbetrieb für Sportler*innen bis 14 Jahre unter freiem Himmel wieder freigegeben worden war, rudert der Landesssportbund jetzt zurück. Die Erlaubnis gelte, heißt es in der Erklärung, ausschließlich für Sportanlagen – nicht aber für den öffentlichen Raum. Im Klartext: Im Wald- und im Emscherstadion darf trainiert werden. Nicht aber in Wald und Flur, in öffentlichen Grünanlagen wie dem Rombergpark oder am Phoenix-See. Denkt man das konsequent zu Ende, bedeutet es: Die Trainingsgruppen werden sich nun, statt sich über das Stadtgebiet zu verteilen, auf den Sportanlagen drubbeln. Und wieder einmal fragt man sich als Vereinsvertreter: Geht’s noch?!

Die Erklärung des LSB im Wortlaut:

Achtung Korrektur! Keine Sportangebote im öffentlichen Raum!
In unserem update 4/2021 vom 05.03.21 hatten wir unsere Auslegung des §9 (1) in Fortschreibung der Regelungen aus der Zeit vor dem letzten Lockdown so formuliert, dass die beschriebenen möglichen Sportangebote auch im „öffentlichen Raum“ unter freiem Himmel umgesetzt werden können. Diese Formulierung entspricht jedoch aktuell nicht der gültigen Verordnung! Somit bleibt der Sportbetrieb zunächst beschränkt auf die Sportanlagen unter freiem Himmel. Wir bitten um Berücksichtigung und Nachsicht für dieses Missverständnis.