Beim ersten Lehrgang für Spielbegleiter haben erfreulicherweise insgesamt 38 Sportkameraden/-innen die Qualifikation erworben, als Spielleiter /-in bei Kleinfeldbegegnungen im Fußballkreis Dortmund zu agieren.

Susanne Iser (E2) hat für den ASC 09 Dortmund diese Berechtigung nun durch eine Prüfung erworben, und wir möchten ihr an dieser Stelle unseren großen Dank aussprechen. Wir wünschen ihr jederzeit „gut Pfiff“.

Dies bedeutet mit sofortiger Wirkung für den Spielbetrieb, dass die oben genannten geprüften Spielbegleiter gesondertes Recht zur Übernahme von Spielleitungen der E-/D-Junioren besitzen. Selbstverständlich besitzen weiterhin amtliche DFB-Schiedsrichter das vorrangige Pfeif-Recht. Jedoch darf ein geprüfter Spielbegleiter fortan eine Spielleitung übernehmen, sofern kein amtlicher Schiedsrichter am Spielort ist.

Es gilt also die Reihenfolge:

  1. Amtlicher neutraler DFB-Schiedsrichter
  2. Amtlicher nichtneutraler DFB-Schiedsrichter
  3. Geprüfter Spielbegleiter des Fußballkreises Dortmund
  4. Einigung
  5. Münzwurf

MK