Anpassung Hygienekonzept ASC 09 Dortmund – Basketball ab 12.11.21:
Ab sofort gilt entsprechend der Vorgaben des WBV für den Spielbetrieb für ALLE (Spielbeteiligte UND Zuschauer:innen) die 3-G-Regel.
Sollte eine Person NICHT geimpft oder genesen sein, ist ein offizieller Bürgertest vorzuweisen, der NICHT älter als 24 Stunden ist.
Hier die offizielle Version (mit Erläuterungen zu Kindern und Jugendlichen) des WBV:
https://www.basketball.nrw/verband/amtliches/3496-spielbetrieb-corona-tests-nur-noch-24-stunden-gueltig
Corona-Tests nur noch 24 Stunden gültig!
Nach einer Änderung der Coronaschutzverordnung gilt man als getestet ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist.
Für den Spielbetrieb bedeutet dies, dass Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene nur noch Zugang zu einer Spielhalle bekommen dürfen, wenn deren Testnachweis nicht älter als 24 Stunden ist. Liegt kein Testnachweis vor oder ist der Testnachweis älter als 24 Stunden, darf die Person nicht in die Halle gelassen werden bzw. muss diese unverzüglich wieder verlassen.
Aufgrund der Nachfragen sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Veränderung nur Auswirkungen auf Personen hat, die nach der Coronaschutzverordnung auch einen Testnachweis vorlegen müssen. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren bleibt es weiterhin dabei, dass eine Bescheinigung der Schule den Immunisierungs- oder Testnachweis ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- und Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
ACHTUNG!
Die 3-G-Regel (vor allem mit 24-Stunden-Test) gilt ab sofort auch für den Trainingsbetrieb (Ausnahme sind Schüler:innen, die aufgrund des Schulbesuchs als durchgetestet gelten => hier ist wie in den WBV-Erklärungen zu verfahren).
Die Kontrolle dieser 3-G-Regelung muss durch die Coaches erfolgen!
Und hier findet Ihr unser aktuelles Hygienkonzept: Aktuelles Hygienekonzept